Corona Virus –Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Auch wenn die Medien sich mit „Horrormeldungen“ und immer größeren Zahlen im Bereich von Influenza/Corona/Grippe überschlagen, ist es notwendig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sachlich zu bleiben. Die beschlossenen Maßnahmen dienen in erster Linie dazu, die Verbreitung möglichst zu bremsen und so weiterhin ein funktionierendes Gesundheitssystem sicherzustellen.

Dennoch bietet die Corona-Krise Gelegenheit, sich mit der eigenen Alters- und Gesundheitsvorsorge zu beschäftigen. Hierzu gehören vor allem auch Überlegungen, ob – sollte ich einmal nicht mehr über mich selbst bestimmen können – ich alles rechtlich Mögliche getan habe, damit ich bestmöglich und in meinem Sinne versorgt und behandelt werde. Denn gerade eine sinnvolle und überlegte Vorsorgeplanung kann vor unüberlegten Reaktionen und Panikmache schützen.

Wir möchten Sie daher informieren, wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dazu beitragen können, Ruhe zu bewahren und für die eigene Absicherung zu sorgen. 

Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig Vorsorge ist.

Teilweise muss man sich schon nur über ganz alltägliche Dinge Gedanken machen. Hierzu gehören Fragen, wie zum Bespiel – gerade bei älteren Leuten – Geld für einen Einkauf besorgt werden kann, Rezepte beim Arzt bestellt und abgeholt werden können oder Versorgungsgemeinschaften, zum Beispiel innerhalb der eigenen Familie oder durch Dritte gebildet werden können. Diese Situation bekommen wir gerade in den heutigen Corona-Zeiten schmerzhaft vor Augen geführt. 

Unabhängig von allen rechtlichen Überlegungen ist es sodann wichtig zu überlegen, wer sich konkret um einen kümmern soll. Das beste Stück Papier taugt nichts, wenn die Person, die auf diesem Papier als Bevollmächtigter genannt ist, nicht im Sinne des Vollmachtgebers handeln kann oder will. Derjenige, der ein solch hohes Vertrauen genießt, dass man ihm eine umfassende Vollmacht aushändigt, soll jedoch hierdurch nicht belastet werden. Also gilt es, eine Regelung zu bestehenden Haftungsrisiken zu treffen und den Bevollmächtigten vor Schadensersatzansprüchen und Auskunftsansprüchen zu schützen. Andernfalls kann es passieren, dass der Bevollmächtigte das Amt ablehnt, weil die bestehenden Risiken zu hoch sind. Auch kann über finanzielle Anreize für den Bevollmächtigten nachgedacht werden. 

Auch die eigenen Vorstellungen müssen in einer Vorsorgevollmacht bedacht und dokumentiert werden. Möchte ich so lange es geht zu Hause behandelt werden oder möchte ich möglichst schnell ins Krankenhaus oder Heim gebracht werden? Soll ggf. mein Haus behindertengerecht umgebaut werden und woher kommt das Geld für solche Maßnahmen? Habe ich konkrete Vorstellungen, in welches Heim ich später einmal möchte? Dies sind nur einige Aspekte, die dringend geregelt gehören.

Gestalten Sie Ihren eigenen Vorsorgefall mit, statt ihn Fremden zu überlassen.

Im Rahmen der Patientenverfügung gilt es sodann zu regeln, wer einmal wesentliche Entscheidung in medizinier Hinsicht treffen darf. Wer soll in meinem Namen mit den Ärzten sprechen und vielleicht im schlimmsten Fall sogar entscheiden, dass mir ein großes Leiden erspart wird?

Nur wer dies rechtlich und tatsächlich regelt, muss nicht Gefahr laufen, später allein gelassen zu werden. Wer das Glück hat, dass liebe Menschen sich um einen kümmern, der sollte dies auch einen vernünftigen rechtlichen Rahmen bieten, sie davor schützen, selber mit ihrem eigenen Vermögen für eventuelle Fehler zu haften, selber mit ihrem Vermögen vorleistungspflichtig zu werden oder auch bei gesundheitlichen Fragen Haftungsrisiken einzugehen. 

Diese individuellen Vorstellungen, die ein jeder hat, sollten eine umfassende Vorsorge bieten. Wir empfehlen daher unseren Mandanten regelmäßig, nicht auf einfache Multiple-Choice-Verfügungen aus dem Internet oder anderen Quellen zurückzugreifen. Nehmen Sie sich die Zeit, sich mit Ihrer Vorsorge auseinanderzusetzen und gestalten Sie diese nach Ihren Vorstellungen.

Informieren Sie sich bei unseren Fachleuten. Diese sind ausgebildete Fachanwälte im Erb- und Familienrecht mit praktischer Erfahrung. Schildern Sie diesem Profi, was Sie am liebsten umgesetzt hätten. Dann sind Sie für den Worstcase einer schweren gesundheitlichen Erkrankung rechtlich bestens gerüstet. 

Sie haben Fragen zur Auswirkung von Corona auf Ihr Arbeitsverhältnis, Verdiensteinbußen als Selbstständige oder zur Anpassung von Steuervorauszahlungen?

Ihr Team der Kanzlei Dr. Drexler steht Ihnen auch in Zeiten von Corona kompetent und kurzfristig für alle Themen rund um Ihre Arbeit, Verdiensteinbußen und Steuervorauszahlungen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und sichern Sie sich unsere Unterstützung.  

Die Corona-Epidemie betrifft auch wichtige Themen wie Unterhalt, Miete und Arbeitsverhältnisse

Handeln Sie schnell und intelligent. Reduzieren Sie die Kosten und errechnen Sie Ihre Nachteile anhand der steuerlich belegbaren Zahlen des Vorjahres. Melden Sie Entschädigungsleistungen unverzüglich an. Stellen Sie einen Antrag auf Anpassung ihrer Steuervorauszahlungen und notfalls Stundungsanträge. 

Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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