Patientenverfügung

– Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim, Kerpen und Titz

Ihre Wünsche – klar geregelt für den Ernstfall

Was passiert, wenn Sie nicht mehr selbst mit Ärzten sprechen oder Entscheidungen treffen können? Welche Behandlungen wünschen Sie und welche Behandlungen wünschen Sie nicht?

➜ Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen – und welche nicht.
Sie ersetzt im Ernstfall das Gespräch, das Sie selbst nicht mehr führen können.

 

Was regelt eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie zum Beispiel festlegen:
• ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
• welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen
• ob Sie Organspender sein möchten
• welche Medikamente oder Vorerkrankungen berücksichtigt werden sollen

➜ Wichtig ist: Ihre Wünsche müssen möglichst konkret formuliert sein, damit sie im Ernstfall auch umgesetzt werden können.

 

Vorsicht bei Vorlagen aus dem Internet

Viele greifen auf Vorlagen zurück. Das ist besser als keine Regelung – reicht aber oft nicht aus.

➜ Häufig sind diese zu allgemein oder passen nicht zu Ihrer persönlichen Situation.

Eine individuell erstellte Patientenverfügung sorgt dafür, dass
Ihre tatsächlichen Wünsche klar und rechtssicher festgehalten sind.

 

Individuelle Beratung

Die Rechtsanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind auf Vorsorge, Familienrecht und Erbrecht spezialisiert.

Wir unterstützen Sie:
• bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung
• bei der Abstimmung mit Ihrer Vorsorgevollmacht
• bei der Überprüfung bestehender Dokumente

Gemeinsam klären wir in Ruhe, was Ihnen wirklich wichtig ist – und halten dies rechtssicher fest.

 

Ihr Vorteil
• Ihre medizinischen Wünsche werden respektiert
• Ärzte und Angehörige haben klare Orientierung
• Sie vermeiden Unsicherheiten und Konflikte
• Sie behalten die Kontrolle über wichtige Entscheidungen

Unsicher, was für Sie sinnvoll ist?
Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Erbrecht

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