Pflichtteilsrecht
– Erbrecht & Familienrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Wurden Sie durch ein Testament odereinen Erbvertrag
vom Erbe ausgeschlossen?
Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass – auch dann, wenn sie nicht als Erben eingesetzt wurden.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim beraten Sie bei allen Fragen rund um das Pflichtteilsrecht und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind:
• Kinder des Erblassers
• Ehegatten
• Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind
Keinen Pflichtteilsanspruch haben in der Regel:
• Geschwister
• Onkel und Tanten
• weiter entfernte Verwandte
Welche Rechte hat ein Pflichtteilsberechtigter?
Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, muss zunächst wissen, wie hoch der Nachlass ist. Deshalb haben Pflichtteilsberechtigte wichtige Auskunftsrechte.
Sie können vom Erben verlangen:
• ein vollständiges Nachlassverzeichnis
• auf Wunsch auch ein notarielles Nachlassverzeichnis
• Wertermittlungen, zum Beispiel durch Gutachten
Die Kosten hierfür werden in der Regel aus dem Nachlass bezahlt.
Schenkungen vor dem Tod
Ein häufiger Streitpunkt im Pflichtteilsrecht sind Schenkungen zu Lebzeiten.
Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod Vermögen verschenkt, kann sich dadurch der Pflichtteilsanspruch erhöhen. Man spricht vom sogenannten „Pflichtteilsergänzungsanspruch“.
Gerade hier entstehen oft rechtliche Fragen – etwa bei:
• Immobilienübertragungen
• Schenkungen an Ehepartner
• Nießbrauch oder Wohnrechten
Die rechtliche Bewertung solcher Fälle ist häufig komplex und sollte frühzeitig von einem Fachanwalt für Erbrecht geprüft werden.
Warum rechtliche Beratung wichtig ist
Die Durchsetzung eines Pflichtteils ist oft kompliziert. Gerade wenn größere Vermögenswerte übertragen wurden oder der Nachlass unklar ist, kann professionelle Unterstützung entscheidend sein.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht begleiten Sie:
• von der Auskunft über den Nachlass
• über die Berechnung des Pflichtteils
• bis zur Auszahlung Ihres Anspruchs
Kosten einer Beratung
Eine erste Beratung zum Pflichtteilsrecht darf gesetzlich nicht mehr als 190 € zzgl. MwSt. kosten. In vielen Fällen lässt sich zudem eine individuelle Kostenlösung finden – insbesondere, wenn der Pflichtteilsanspruch hoch ist.
Beratung zum Pflichtteilsrecht
Wenn Sie Fragen zum Pflichtteil, zur Erbauseinandersetzung oder zu Schenkungen vor dem Erbfall haben, sprechen Sie uns gerne an. Die Kanzlei Dr. Drexler berät Sie zum Pflichtteilsrecht in Bergheim, Kerpen und Titz.





