Scheidung

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Sachen Familienrecht?

Sie leben getrennt und möchte sich scheiden lassen?

Wir sind Ihre Fachanwälte für Familienrecht und bearbeiten seit 1998 Jahren Fälle rund um Trennung und Scheidung.

Bevor eine Scheidung vom zuständigen Familiengericht ausgesprochen werden, muss (bis auf wenige Ausnahmen) das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein. Wir können jedoch regelmäßig bereits rund drei bis vier Monate früher für Sie das Scheidungsverfahren einleiten, um den Ausspruch der Scheidung zu beschleunigen.

Dieser Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Sofern der andere Ehegatte jedoch mit der Scheidung einverstanden ist, kann dieser auch ohne durch einen Rechtsanwalt vertreten zu sein der Scheidung zustimmen.

Nach Ablauf des Trennungsjahres wird davon ausgegangen, dass die Ehe gescheitert ist. Die Frage nach der „Schuld“ für die erfolgte Trennung ist seit einigen Jahren nicht mehr relevant.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird sodann regelmäßig der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. In diesem Verfahren werden die Rentenanwartschaften, die beide Ehegatten während der Ehezeit angespart haben, hälftig ausgeglichen.

Andere Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Aufenthalt der Kinder und vieles mehr werden vom Gericht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag einer Partei geregelt. Wenn Sie diese Fragen geklärt wissen möchten, muss ein Rechtsanwalt für Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Wir sind Ihre erfahrenen Rechts- und Fachanwälte und schulen auch unser gesamtes Team regelmäßig im Bereich des Familienrechts, damit Sie schnell und unkompliziert Hilfe bekommen.

Aber Achtung: Jede Trennung und jedes Scheidungsverfahren ist so unterschiedlich, wie die Menschen selbst. Vor Einleitung des Scheidungsverfahrens besprechen wir mit Ihnen eine individuelle Taktik. Ist es sinnvoll, das Scheidungsverfahren möglichst schnell einzureichen und durchzuführen oder könnte es in Ihrem Fall vielleicht besser sein, die Scheidung hinauszuzögern? Wir können mit Ihnen das konkrete Vorgehen erörtern und die Vor- und Nachteile aufzeigen.

Im Falle einer unstreitigen Scheidung ist der Scheidungstermin zumeist völlig unspektakulär und dauert häufig nicht länger als zehn Minuten. Wir bereiten alles für einen reibungslosen Ablauf vor und besprechen den Scheidungstermin vorab mit Ihnen, sodass Sie sich keinerlei Sorgen machen müssen.

Selbstverständlich besprechen wir auch die entstehenden Kosten vor Einleitung des Verfahrens, damit Sie immer wissen, womit Sie zu rechnen haben.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns im Rahmen Ihrer Trennung und Scheidung Ihr Vertrauen schenken.

Gerne können Sie unser Formular zur „Online-Scheidung“ nutzen, um mit uns Kontakt aufzunehmen.

Haben Sie Fragen zum Thema Scheidung? Sprechen Sie uns an!

 

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