Scheidung

– Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim, Kerpen und Titz

Die Anwälte für Ihre Scheidung im Rhein-Erft-Kreis und Umgebung
Sie leben getrennt und möchten sich scheiden lassen?

Unsere Fachanwälte für Familienrecht begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren – von der ersten Beratung bis zum Scheidungstermin vor Gericht. Seit 1998 beraten und vertreten wir Mandanten bei Trennung und Scheidung.

 

Wann kann eine Scheidung eingereicht werden?

In der Regel muss zunächst das sogenannte Trennungsjahr ablaufen. Erst danach kann das Familiengericht die Ehe scheiden. Oft ist es jedoch möglich, den Scheidungsantrag bereits einige Monate vorher vorzubereiten und einzureichen, damit sich das Verfahren beschleunigt. Der Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Wenn beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind, benötigt meist nur ein Ehegatte einen Anwalt.

 

Was wird bei einer Scheidung geregelt?

Im Scheidungsverfahren (bei einer Ehe ab 3 Jahre Dauer) wird automatisch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen.
Andere Themen regelt das Gericht nur auf Antrag, zum Beispiel:

•
Unterhalt
• Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
• Sorgerecht und Umgang mit den Kindern
• Nutzung von Haus oder Wohnung

Wir beraten Sie, welche Anträge in Ihrem Fall sinnvoll sind.

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