Rückforderung von Schenkungen
– Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Können Schenkungen nach einer Trennung zurückgefordert werden?
Viele Schenkungen erfolgen im Vertrauen darauf, dass eine Beziehung dauerhaft hält – etwa zwischen Ehepartnern, Partnern oder Familienmitgliedern.
Kommt es später zu einer Trennung oder Scheidung, stellt sich oft die Frage: Kann eine Schenkung zurückgefordert werden? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das tatsächlich möglich.
Typische Fälle
Eine Rückforderung kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn:
• Eltern Geld oder Vermögen an ein Ehepaar verschenkt haben und die Ehe später scheitert
• ein Partner dem anderen größere Vermögenswerte geschenkt hat
• eine Schenkung im Vertrauen auf den Fortbestand der Beziehung erfolgt ist
In solchen Fällen kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf Rückzahlung besteht.
Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren verschiedene Möglichkeiten entwickelt, um Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern. Dazu gehören insbesondere:
• Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
• Rückforderung wegen Zweckverfehlung (§ 812 BGB)
Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Fachanwälte für Familienrecht
Die Rechtsanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind Fachanwälte für Familienrecht und beraten Sie umfassend zu Fragen rund um Schenkungen und Zuwendungen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Wir prüfen für Sie,
• ob eine Rückforderung möglich ist
• welche Ansprüche bestehen
• und wie diese rechtlich durchgesetzt werden können.
Haben Sie Fragen zur Rückforderung von Schenkungen?
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und verständlich.





