Berliner Testament
– Erbrecht & Familienrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Wenn Ehepartner sich gegenseitig absichern wollen
Das Berliner Testament ist eine häufig gewählte Form des Testaments von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern. Dabei setzen sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder oder andere Personen erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners. Ziel ist es, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern.
Wie ein Berliner Testament funktioniert
In einem klassischen Berliner Testament wird zum Beispiel geregelt:
• Der überlebende Ehepartner wird Alleinerbe.
• Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Ohne diese Regelung werden die Kinder bereits nach dem ersten Todesfall am Erbe beteiligt.
Mögliche Risiken eines Berliner Testaments
Das Berliner Testament wirkt auf den ersten Blick einfach. In der Praxis können jedoch einige Probleme entstehen. Typische Punkte sind:
• Pflichtteilsansprüche der Kinder beim ersten Todesfall
• mögliche Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner
• steuerliche Nachteile, weil Freibeträge nicht optimal genutzt werden
Gerade bei größeren Vermögenswerten kann das später zu unnötigen Belastungen führen.
Pflichtteil der Kinder
Kinder können im Berliner Testament nicht vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden. Sie haben grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Um zu verhindern, dass Kinder ihren Pflichtteil bereits nach dem ersten Todesfall verlangen, werden häufig Pflichtteilsstrafklauseln in das Testament aufgenommen.
Steuerliche Aspekte
Beim Berliner Testament kann es zu steuerlichen Nachteilen kommen. Beispiel: Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €. Erben sie jedoch erst nach dem Tod des zweiten Elternteils, kann dieser Freibetrag möglicherweise nur einmal genutzt werden.
Beratung zum Berliner Testament
Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein – muss aber sorgfältig gestaltet werden.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht prüfen mit Ihnen gemeinsam,
• ob ein Berliner Testament zu Ihrer Situation passt
• wie Pflichtteilsrisiken berücksichtigt werden können
• und wie sich steuerliche Nachteile vermeiden lassen.
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Sie möchten ein Berliner Testament erstellen oder prüfen lassen?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie persönlich in unserer Kanzlei in Bergheim sowie in Titz und Kerpen-Türnich.





