Unterhalt
– Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Unterhalt nach Trennung oder Scheidung
Nach einer Trennung stellt sich oft schnell die Frage: Wer muss Unterhalt zahlen – und in welcher Höhe? Ob Kindesunterhalt oder Unterhalt für den ehemaligen Partner: Die Berechnung ist häufig komplex und hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel vom Einkommen, von den Lebensverhältnissen und von der Betreuung der Kinder. Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um den Unterhalt.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt wird vom Elternteil gezahlt, bei dem die Kinder nicht leben.
Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, erfüllt seinen Beitrag in der Regel durch Betreuung und Erziehung. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich meist nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird. Für die genaue Berechnung ist jedoch entscheidend, wie das Einkommen rechtlich ermittelt wird.
Unterhalt während der Trennung
Während der Trennungszeit kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dieser gilt für den Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung. Die Höhe wird auf Grundlage des sogenannten unterhaltsrelevanten Einkommens berechnet. Dabei sind viele Faktoren zu berücksichtigen – zum Beispiel Einkommen, Verpflichtungen oder gemeinsame Lebensverhältnisse.
Unterhalt nach der Scheidung
Auch nach der Scheidung kann ein Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung bestehen. Wie lange dieser gezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab – zum Beispiel davon,
• ob gemeinsame Kinder betreut werden
• wie lange die Ehe gedauert hat
• ob ein Partner wieder arbeitet oder arbeiten kann
• ob eine neue Partnerschaft besteht.
Wichtig: Unterhalt rechtzeitig geltend machen
Unterhalt wird häufig erst ab dem Zeitpunkt geschuldet, an dem er verlangt wird. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Fachanwälte für Familienrecht
Die Rechtsanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind Fachanwälte für Familienrecht und beraten Sie bei allen Fragen rund um Unterhaltsansprüche.
Wir unterstützen Sie dabei,
• Unterhaltsansprüche zu prüfen
• Unterhalt korrekt zu berechnen
• Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Sie haben Fragen zum Thema Unterhalt?
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und verständlich.





