Erbrecht

– Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim, Kerpen und Titz

Das Erbrecht gehört zu den komplexesten Bereichen des deutschen Rechts. Allein im Bürgerlichen Gesetzbuch befassen sich mehr als 460 Paragraphen mit Fragen rund um Testament, Erbfolge und Nachlass. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorschriften aus Steuerrecht, Bewertungsrecht und Verfahrensrecht. Für Betroffene bedeutet das: Entscheidungen im Erbrecht haben oft weitreichende Folgen – für Familie, Vermögen und Immobilien. Unsere Kanzlei berät Mandanten im gesamten Rhein-Erft-Kreis, insbesondere in Bergheim, Kerpen, Frechen, Pulheim, Hürth, Brühl, Erftstadt und Bedburg, sowie in den umliegenden Regionen.   Beratung rund um Testament, Erbfolge und Vermögensübertragung Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wer erbt, sondern auch darum, Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Dabei soll die steuerliche Belastungen möglichst gering bleiben. Wir beraten Sie unter anderem zu: Testament (Einzeltestament, Berliner Testament, Ehegattentestament) Erbvertrag Vor- und Nacherbschaft Testamentsvollstreckung Vermächtnisse und Auflagen   Vorweggenommene Erbfolge und Vermögensübertragung Viele Vermögensfragen lassen sich besser zu Lebzeiten regeln als erst nach einem Erbfall. Deshalb beraten wir regelmäßig zur sogenannten vorweggenommenen Erbfolge. Hierzu gehören zum Beispiel: Übertragung von Immobilien oder Vermögen auf die nächste Generation Schenkungen unter Nießbrauch oder Wohnrecht Pflege- oder Rentenvereinbarungen steueroptimierte Gestaltungen Gerade bei Immobilienvermögen ist eine frühzeitige Planung häufig entscheidend.   Unterstützung im Erbfall Nach einem Todesfall stellen sich oft viele rechtliche Fragen gleichzeitig. Wir unterstützen Mandanten unter anderem bei: gesetzlicher Erbfolge und Erbschein Ausschlagung einer Erbschaft Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Vermächtnissen und Nachlassregelung Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen Besonders Pflichtteilsfragen führen häufig zu Konflikten innerhalb von Familien. Hier beraten wir sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte.   Schnittstelle zum Familienrecht und zur Vorsorge Das Erbrecht steht häufig in engem Zusammenhang mit dem Familienrecht. Dazu gehören insbesondere Themen wie: Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Generalvollmacht Rückforderung von Schenkungen Elternunterhalt Eine durchdachte Vorsorgeregelung kann viele Probleme im Ernstfall vermeiden.   Ihre Fachanwälte für Erbrecht Unsere Kanzlei hat sich seit 1998 auf Erbrecht und Familienrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Volker Drexler ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt Dominik Vaeßen ist ebenfalls Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht. Für den Fachanwaltstitel mussten beide umfangreiche theoretische Fortbildungen sowie Prüfungen absolvieren. Darüber hinaus nehmen unsere Anwälte und unser gesamtes Team regelmäßig an Fortbildungen teil, um immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben. Neben fachlicher Kompetenz legen wir großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten. Wenn Sie Fragen zum Thema Erbrecht, Testament oder Pflichtteil haben, sprechen Sie uns gerne an. ➡ Kostenlos und unverbindlich anfragen

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