Zugewinnausgleich
– Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Vermögensaufteilung bei der Scheidung
Der Zugewinnausgleich regelt, wie das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen Ehepartnern aufgeteilt wird. Er kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wurde dagegen in einem Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart, findet kein Zugewinnausgleich statt.
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Beim Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehepartner verglichen:
• Vermögen zu Beginn der Ehe (Anfangsvermögen)
• Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung (Endvermögen)
Die Differenz zwischen beiden Werten wird als Zugewinn bezeichnet. Hat ein Ehepartner während der Ehe deutlich mehr Vermögen aufgebaut, kann ein Ausgleichsanspruch entstehen. Was zunächst einfach klingt, ist in der Praxis häufig komplex und erfordert eine genaue rechtliche Prüfung.
Besonderheiten bei Schenkungen und Erbschaften
Schenkungen und Erbschaften werden rechtlich besonders behandelt. Sie werden in der Regel dem Anfangsvermögen zugerechnet, damit dieses Vermögen in der Familie bleibt. Allerdings kann ein Wertzuwachs während der Ehe dennoch in die Berechnung des Zugewinns einfließen.
Zugewinnausgleich bei Immobilien
Gerade bei Immobilien entstehen häufig hohe Zugewinnausgleichsansprüche. Durch Wertsteigerungen in den vergangenen Jahren kann der Vermögenszuwachs erheblich sein. Auch mögliche Rückforderungsansprüche von Eltern oder anderen Zuwendenden können sich auf die Berechnung auswirken.
Zugewinnausgleich außerhalb der Scheidung
In bestimmten Fällen ist auch ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich – also eine Vermögensaufteilung bereits vor der Scheidung. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Fachanwälte für Familienrecht
Die Rechtsanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind Fachanwälte für Familienrecht und beraten Sie umfassend zum Thema Zugewinnausgleich. Wir prüfen für Sie:
• ob ein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht
• wie hoch der mögliche Anspruch ist
• wie sich Vermögen, Immobilien oder Schenkungen auswirken.
Haben Sie Fragen zum Zugewinnausgleich?
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und verständlich.





