Zugewinnausgleich

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Beim Zugewinnausgleich handelt es sich um ein Instrument, um einen Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten im Falle der Scheidung vorzunehmen.

Dieser ist jedoch nur anwendbar, wenn die Ehegatten in der sogenannten Zugewinngemeinschaft leben. Haben die Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen und Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart, existiert kein Zugewinnausgleich.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Zugewinn (Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen) eines jeden Ehegatten ermittelt und die Differenz als Zugewinnausgleich gefordert.

Was einfach klingt, kann im Detail sehr komplex sein.

Zunächst gilt, dass der Zugewinnausgleich nur auf Antrag einer Partei verfolgt wird. Ohne Antrag, geht das Gericht diesen möglicherweise erheblichen Ansprüchen nicht nach.

Zu beachten sind sodann beispielsweise Schenkungen und Erbschaften, die ein Ehegatte während der Ehe erhalten hat. Diese möchte der Gesetzgeber „in der Familie“ halten und rechnet sie fiktiv dem Anfangsvermögen hinzu. Der Wertzuwachs fällt jedoch in den Zugewinn und ist somit Teil der Berechnung.

Besonderheiten bestehen insbesondere auch bei Immobilien. Nicht nur aufgrund des erheblichen Wertzuwachses in den vergangenen Jahren kann ein enormer Zugewinn entstehen. Auch bestimmte Rückforderungsklauseln und Ansprüche, die der Zuwendende (häufig Eltern) geltend machen könne, wirken sich im Rahmen des Zugewinnausgleichs aus.

Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber in bestimmten Situation die Möglichkeit vor, einen güterrechtlichen Ausgleich außerhalb des Scheidungsverfahrens zu schaffen. Ein sogenannter vorzeitiger Zugewinnausgleich kann sich wirtschaftlich erheblich auswirken und große Unterschiede machen.

Wir beraten Sie, welche Ansprüche bestehen. Wir berechnen gemeinsam mögliche Zugewinnausgleichsansprüche und erörtern, wie diese taktisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder außerhalt der Scheidung geltend gemacht oder abgewehrt werden können.

Unsere Rechtsanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind Fachanwälte im Familienrecht und bilden sich und das gesamte Team der Kanzlei regelmäßig fort, um immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein und Sie kompetent und unkompliziert beraten zu können.

Haben Sie Fragen zu Thema Zugewinnausgleich? Sprechen Sie uns gerne an!

 

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