lebzeitige Übertragung

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Möchten Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen?
Eine vorweggenommene Erbfolge kann sinnvoll sein, um Erbschaftssteuer zu sparen, eine faire Regelung zwischen den Erben zu finden oder eine andere Erbfolge festzulegen, als vom Gesetz eigentlich vorgesehen.

Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit, alle zehn Jahre Steuerfreibeträge auszuschöpfen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Themen Nießbrauchsrecht und Wohnrecht, um den Wert von Zuwendungen herabzusenken. So können häufig Steuer im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich eingespart werden.

Darüber hinaus suchen viele Mandanten eine Möglichkeit, um Personen zu bedenken, die gesetzlich nicht zur Erbfolge gelangen würden. Wir helfen Ihnen dabei Vermögenswerte auf nahestehende Personen zu übertragen und sich gleichzeitig abzusichern. Auf diesem Wege können auch insbesondere spätere Pflichtteilsansprüche reduziert werden.

Aber Achtung: Bei der Übertragung von Vermögenswerten gibt es einiges zu beachten. So spricht die Rechtsprechung beispielsweise von einer „Leeren Hülle“, wenn Vermögenswerte mit zu hohen Gegenrechten übertragen werden und verwehrt eine Abschmelzung im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen. Eine weitere Gefahr lauert in steuerlicher Hinsicht, wenn der Schenker früh verstirbt.

Schließlich beraten wir Sie beispielsweise zu Rückforderungsklauseln, falls es doch einmal anders kommen sollte, als geplant.

Unsere Rechts- und Fachanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind Ihre Ansprechpartner im Bereich Familienrecht und Erbrecht und finden mit Ihnen gemeinsam eine optimale Lösung. Wir bilden uns regelmäßig fort und informieren interessierte Personen im Rahmen von Seminaren.

Im Zusammenspiel mit Testamenten, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erarbeiten wir eine Regelung, die individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist.

 

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