Vorsorge

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Sachen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Was ist Ihr Plan im Alter, wenn Sie nicht mehr so können, wie Sie wollen?

Was können Sie tun, um dritten Personen nicht hoffnungslos ausgeliefert zu sein?

 Wer keine Vorkehrungen, wie zum Beispiel eine Betreuungsverfügung, trifft oder sich auf eine Multiple-Choice-Regelung verlässt, könnte dies später bereuen.

Die Lebenserwartung steigt von Jahr zu Jahr. Mit ihr steigt aber auch die Zahl der Fälle, in denen Personen über einen sehr langen Zeitraum nicht mehr zurechnungsfähig sind und nicht mehr über sich selbst entscheiden können. Dies sind die Fälle von Alzheimer oder Demenz, Resultate von Schlaganfällen, oder Auswirkungen Krebs- oder andersartiger Erkrankungen. Kein Mensch kann ausschließen, vor seinem Tod eine solche Phase durchlaufen zu müssen, in der er auf Hilfe anderer angewiesen ist. Viele wollen für den Fall ihres Todes genau umrissene Anweisungen geben, wissen aber gar nicht, dass man auch im Vorsorgefall vieles selber regeln und gestalten kann – mithin dafür sorgen kann, dass das, was man selbst für richtig hält, tatsächlich umgesetzt wird. Wir halten eine Regelung für den Vorsorgefall für noch wichtiger als ein Testament, da die Person, die bei der Erbauseinandersetzung hiervon nichts mehr mitbekommt, im Vorsorgefall durchaus noch lichte Momente haben kann und erkennt, in welcher Situation sie sich tatsächlich befindet.

Möglichkeiten der Vorsorgegestaltung

Um zu vermeiden, dass fremde Personen oder Berufsbetreuer Ihnen im Vorsorgefall ihren eigenen Willen aufbürden, gibt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten der Vorsorgegestaltung, von Vorsorgevollmacht über Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, bis hin zur Bestattungsvollmacht.

Doch woher weißt man ob es sinnvoll ist eine Vorsorgevollmacht zu errichten oder aber eine Betreuungsverfügung?

Der Unterschied zwischen beiden liegt in dem Zeitpunkt der Wirksamkeit und der Kontrolle durch die Gerichte.
Eine Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam und durch kein Gericht kontrolliert. Diese Vollmacht sollte daher nur Personen erteilt werden, denen man zu 120% vertraut.
Die Betreuungsverfügung hingegen ist eine Art Anweisung an das Betreuungsgericht, im Betreuungsfalle einen konkreten Betreuer mit konkreten Inhalten zu bestellen und ihn zu kontrollieren.
Über beide Wege ist es daher möglich, festzulegen, dass – wenn man zum Beispiel möglichst lange im Hause wohnen bleiben will und notfalls eine Fremdbetreuung ins Haus holen möchte – es dem Bevollmächtigten oder aber dem vom Gericht zu bestellenden Betreuer zu ermöglichen, Umbaumaßnahmen durchzuführen, Pflegekräfte einzustellen, Zuschüsse zu beantragen, etc..

Wichtig kann es auch sein, Personen, denen man volles Vertrauen schenkt, nicht mit einer persönlichen Haftung für fahrlässiges Handeln zu bestrafen, oder Ihnen aufzubürden, über Jahre hinweg gegebenenfalls anderen Familienmitgliedern Rechenschaft abzulegen.

Wer keine dieser Vorkehrungen trifft, also weder eine Betreuungsvollmacht noch eine Vorsorgevollmacht errichtet, muss in Kauf nehmen, dass im akuten Vorsorgefall wochen- oder monatelang gar nichts geschieht. Später wird in der Regel durch das Gericht ein Betreuer gestellt, häufig ein Berufsbetreuer, der seine eigenen Vorstellungen für Ihre Regelungsinhalte um- und durchsetzt.

All-In-One-Verfügungen

Im Internet und in vielen Zeitschriften finden Sie Multiple-Choice Verfügungsvordrucke. Diesen Weg zu gehen ist sicherlich besser, als gar nichts für den Vorsorgefall zu planen, dennoch werden solche „All-In-One-Verfügungen“ nur selten konkret durchgesetzt und schaffen es allenfalls, eine Person als Bevollmächtigte zu legitimieren, ohne diese Person haftungsrechtlich und vor ständigen Beauskunftungswünschen dritter Personen zu schützen.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht. Wir erstellen seit über zwei Jahrzehnten Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, sowie Bestattungsvollmachten.

Im Gegensatz zu den Notaren setzen wir diese Vollmachten auch notfalls gerichtlich durch und haben immer wieder über die eigene Prozesserfahrung gelernt, wie wichtig die ein oder andere Formulierung tatsächlich ist.

Lassen Sie sich durch uns beraten und gegebenenfalls durch uns Ihre individuelle Vorsorge erstellen. Sie werden es nicht bereuen. 

Warum ist es sinnvoll eine Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen? 

  • Den eigenen Vorsorgefall mitgestalten, statt ihn Fremden zu überlassen.
  • Eine Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam und durch kein Gericht kontrolliert.
  • Das soziale Umfeld und Familienangehörige können entlastet werden.
  • Wer keine Vorkehrungen trifft, muss lange auf Hilfe warten.
  • Alternative „All-In-One-Verfügungen“ werden nur selten konkret durchgesetzt 

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