Testament
– Erbrecht & Familienrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass ihr Vermögen nach dem Tod automatisch „richtig“ verteilt wird. Tatsächlich gilt jedoch ohne Testament die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht grundsätzlich vor, dass neben dem Ehepartner vor allem die Kinder erben. Doch entspricht das wirklich Ihrem Wunsch?
Vielleicht möchten Sie eine bestimmte Person besonders berücksichtigen. Oder Sie möchten vermeiden, dass bestimmte Personen am Nachlass beteiligt werden. Auch steuerliche Fragen oder familiäre Konstellationen können eine Rolle spielen.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen klar zu regeln.
Was in einem Testament geregelt werden kann
Mit einem Testament lassen sich viele wichtige Fragen frühzeitig klären, z.B.:
✔ Wer Ihr Vermögen erben soll
✔ Wie Vermögen oder Immobilien verteilt werden
✔ ob einzelne Personen Vermächtnisse erhalten
✔ ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist
✔ wie Konflikte innerhalb der Familie vermieden werden können
Auch steuerliche Aspekte spielen bei der Gestaltung eines Testamentes häufig eine wichtige Rolle.
Muss ein Testament beim Notar erstellt werden?
Viele Menschen gehen davon aus, dass ein Testament zwingend beim Notar erstellt werden muss. Das ist nicht der Fall. Ein Testament kann auch handschriftlich erstellt werden. Wichtig ist aber, dass es eindeutig formuliert ist.
Unklare Formulierungen führen später oft zu Streit – und am Ende entscheidet dann ein Gericht, was eigentlich gemeint war. Eine anwaltliche Beratung hilft, solche Fehler zu vermeiden.
Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht
Unsere Kanzlei hat sich seit 1998 auf Erbrecht und Familienrecht im Rhein-Erft-Kreis spezialisiert.
Wir unterstützen Mandanten unter anderem bei:
✔ Erstellung eines Einzeltestamentes
✔ Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament
✔Gestaltung komplexer Nachlassregelungen
✔ steuerlicher Optimierung im Rahmen der Nachlassplanung
✔ Anpassung bestehender Testamente an neue Lebenssituationen
Da wir neben dem Erbrecht auch im Familienrecht tätig sind, können wir insbesondere bei Themen wie Scheidung, Zugewinnausgleich oder Patchwork-Familien ganzheitliche Lösungen entwickeln.
Persönliche Beratung
Ein Testament zu machen ist für die meisten Menschen eine sehr persönliche Sache. Deshalb nehmen wir uns Zeit für eine individuelle Beratung. Auf Wunsch bieten wir auch Hausbesuche oder Videoberatungen an. Wenn Sie Fragen zur Errichtung eines Testamentes haben, sprechen Sie uns gerne an.
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