Testament
Sie suchen einen Fachanwalt im Erbrecht?
„Das Gut rinnt wie das Blut.“ Dieser alte Grundsatz gilt im Erbrecht und beschreibt, dass neben dem Erbrecht des Ehegatten das Vermögen nach dem Tode grundsätzlich an die Abkömmlinge übergeht.
Aber ist dies tatsächlich von Ihnen gewollt? Oder gibt es beispielsweise eine Person, die Sie besonders bedenken möchten oder andere, die möglichst nichts von Ihnen erben sollen?
Daneben gibt es zahlreiche weitere Fragen, die im Rahmen der Erbfolge bedacht werden sollten: Welche Steuern fallen für meine Erben an und kann ich dies optimieren? Macht ein gemeinschaftliches Testament (auch Berliner Testament genannt) mit dem Ehegatten Sinn?
All diese und viele weitere Fragen können mithilfe eines Testamentes geregelt werden.
Ein weit verbreiteter Irrglaube im Rahmen letztwilliger Verfügungen ist, dass diese bei einem Notar errichtet werde müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vor allem Rechtsanwälte können individuelle Regelungen erarbeiten, diese notfalls vor Gericht durchsetzen und häufig kostengünstigere Lösungen anbieten.
Wir sind Ihre Rechts- und Fachanwälte für Erbrecht und beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit dem Bereich der letztwilligen Verfügungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher zu formulieren und beraten Sie in alle Richtungen. Wir nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um immer auf dem neuesten Stand zu sein und bieten selbst auch Seminare im Bereich des Erbrechts teil. Dabei sprechen wir vorab mit Ihnen die Kosten ab und müssen uns nicht nach festgelegten Gegenstandswerten richten.
Besonders wichtig ist überdies die Schnittstelle zum Familienrecht. Da wir neben dem Erbrecht auch dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig bearbeiten, können wir optimale Lösungen für Sie finden.
Hierbei bieten wir auf Wunsch Hausbesuche und Beratungen per Videokonferenz an, um jederzeit eine persönliche und professionelle Beratung zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen zur Errichtung eines Testamentes? Wir helfen Ihnen gerne.