Erbschein

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Nach dem Tod einer nahestehenden Person gibt es einiges zu regeln. Hierzu zählen unter anderem Korrespondenz mit Kreditinstituten, Gespräche mit Mietern des Erblassers, Umschreibung von Vermögenswerten und vieles mehr.
Um in diesem Rahmen handeln zu können, wird häufig ein Zeugnis über die Erbenstellung verlangt – der Erbschein.

Der Erbschein wird bei einem Notar oder unmittelbar beim Nachlassgericht beantragt und weist neben den Personen der Erben auch die Erbquoten aus. Doch im Erbscheinverfahren steckt sehr viel (Streit-)Potential.

Ist das aufgefundene Testament wirksam oder gar eine Fälschung? War der Erblasser überhaupt noch testierfähig? Wie sind gewisse Formulierungen im Testament auszulegen? Diese und viele weitere Fragen können unter anderem im Erbscheinverfahren aufgeklärt werden.

Wir vertreten unsere Mandanten im Rahmen des Erbscheinverfahrens. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Beantragung des Erbscheines, begleiten Sie im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht und kennen die Rechtsmittel, die möglich sind, um Ihre Vorstellungen bestmöglich zu vertreten.

Darüber hinaus beraten wir über weitere Möglichkeiten, wie beispielsweise einem Erbenfeststellungsverfahren. Denn ein Erbschein wird nicht rechtskräftig und kann auch lange Zeit nach der Erteilung noch angefochten werden.

Unsere Rechtsanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind Fachanwälte im Erbrecht und Familienrecht und vertreten Sie in Fragen rund um den Erbschein. Wir bilden uns regelmäßig fort und kennen die Möglichkeiten, um einen Erbschein zu erhalten und gegebenenfalls gegen einen fehlerhaften Erbschein vorzugehen.

Haben Sie Fragen zum Thema Erbschein – wir beraten Sie gerne!

 

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