Erbschein
– Erbrecht & Familienrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Nach dem Tod eines Angehörigen müssen viele Dinge geregelt werden. Z.B.:
• Gespräche mit Banken
• Verwaltung von Immobilien
• Kontakt mit Mietern
• Umschreibung von Vermögenswerten
Oft verlangen Banken oder Behörden dafür einen Nachweis, dass Sie Erbe geworden sind. Dieser Nachweis ist der Erbschein.
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Er bestätigt,
• wer Erbe geworden ist
• und zu welchen Anteilen.
Der Antrag kann entweder direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden.
Streit im Erbscheinverfahren
Im Erbscheinverfahren können auch rechtliche Streitfragen geklärt werden, z.B.:
• Ist ein Testament wirksam?
• Ist ein Testament möglicherweise gefälscht?
• War der Erblasser noch testierfähig?
• Wie sind bestimmte Formulierungen im Testament zu verstehen?
Gerade in solchen Fällen kann das Verfahren vor dem Nachlassgericht komplex werden.
Unterstützung im Erbscheinverfahren
Unsere Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Erbschein.
Wir helfen Ihnen:
• bei der Beantragung eines Erbscheins
• bei Streitigkeiten im Erbscheinverfahren
• bei Rechtsmitteln gegen fehlerhafte Entscheidungen
• bei der Prüfung von Alternativen zum Erbschein, etwa einem Erbenfeststellungsverfahren
Beratung zum Erbschein
Ein Erbschein wird nicht endgültig rechtskräftig und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch später noch angefochten werden. Deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Beratung besonders wichtig.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie persönlich in unserer Kanzlei in Bergheim sowie in Titz und Kerpen-Türnich.
Termin vereinbaren
Sie haben Fragen zum Erbschein oder zum Erbscheinverfahren?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie verständlich und unterstützen Sie bei allen Schritten gegenüber dem Nachlassgericht.





