Ehevertrag
– Fachanwälte für Erbrecht in Bergheim, Kerpen und Titz
Ehevertrag erstellen oder prüfen lassen
Ein Ehevertrag kann vieles regeln – zum Beispiel Vermögen, Unterhalt oder den Zugewinnausgleich. Doch nicht jede Regelung ist automatisch wirksam.
Gerade bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage: Ist der Ehevertrag überhaupt gültig?
Was kann ein Ehevertrag regeln?
Ein Ehevertrag kann wichtige Punkte für den Fall einer Trennung oder Scheidung festlegen, zum Beispiel:
• den Güterstand (z. B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft)
• Unterhalt nach der Scheidung
• Ehewohnung und Hausrat
Allerdings gibt es Grenzen. Bestimmte Themen gelten rechtlich als Kernbereiche der Ehe. Dazu gehören vor allem:
• Kindesunterhalt
• Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
Diese Bereiche können in einem Ehevertrag meist nicht vollständig ausgeschlossen werden oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Ehevertrag prüfen lassen
Viele Eheverträge wurden vor Jahren geschlossen. Inzwischen hat sich die Rechtsprechung in einigen Bereichen verändert. Deshalb lohnt es sich, einen bestehenden Ehevertrag überprüfen zu lassen. In manchen Fällen können einzelne Regelungen oder sogar der gesamte Vertrag unwirksam sein oder angepasst werden. Unsere Fachanwälte prüfen für Sie unter anderem:
• ob der Ehevertrag wirksam ist
• ob einzelne Regelungen rechtlich zulässig sind
• ob Ansprüche trotz Ehevertrag bestehen
Fachanwälte für Familienrecht
Die Rechtsanwälte Dr. Volker Drexler und Dominik Vaeßen sind Fachanwälte für Familienrecht und beraten Sie umfassend rund um Eheverträge. Wir unterstützen Sie:
• bei der Erstellung eines Ehevertrags
• bei der Prüfung bestehender Verträge
• bei Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
Haben Sie Fragen zum Thema Ehevertrag?
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und verständlich.





