Benötige ich ein Testament?

Sollte ich ein Testament errichten und wie geht das?

Nach vorsichtigen Schätzungen von Experten verfassen nur etwa 5 % der Bürger ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung. Entweder verdrängen sie das Thema des eigenen Todes, oder aber meinen, durch das bestehende Gesetz hinreichend abgesichert zu sein. Dabei basiert unser Erbrecht auf den Wertevorstellungen aus dem Jahre 1897 und dem damaligen Grundsatz „das Gut rinnt wie das Blut“. Moderne Familienkonstellationen sind daher vom Gesetz häufig nicht gerecht geregelt.

Ohne Testament laufen daher beispielsweise kinderlose Ehepaare Gefahr, dass die Geschwister oder die Eltern des zuerst versterbenden Ehegatten Miterben werden und gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten eine Erbengemeinschaft bilden. So kann es passieren, dass unliebsame Familienangehörige plötzlich an einem gemeinsam erworbenen oder errichteten Haus beteiligt werden. Auch Familien mit Kindern können mit einem Testament wichtige Regelungen treffen. So kann zum Beispiel vermieden werden, dass Kinder ihr Erbe einfordern und der überlebende Ehegatte gezwungen wird, das Eigenheim zu veräußern oder Erspartes aufzulösen. Nichteheliche Lebenspartner haben überhaupt kein gesetzliches Erbrecht. Hier ist es dringend ratsam, eine letztwillige Verfügung zu verfassen, um den Lebenspartner zu bedenken und auch steuerliche Spielräume bestmöglich zu nutzen.

Bei einem Auffahrunfall ist klar: Wir müssen zum Anwalt! Bei der Frage, was mit dem gesamten Vermögen geschieht, welches man sich im Laufe eines Lebens zusammengespart hat, scheuen hingegen viele den Gang zu Anwalt und befürchten hohe Kosten. Dabei darf ein Anwalt für eine Beratung über die Notwendigkeit eines Testamentes maximal 190,00 € für eine Erstberatung in Rechnung stellen. Tatsächlich liegen die geforderten Beträge sogar meistens deutlich darunter.

Ein weiterer Irrglaube ist, dass ein Testament stets notariell erstellt werden muss. Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich verfasst werden. Gehen Sie jedoch nicht blauäugig an Ihre Nachfolgeplanung heran, sondern lassen Sie sich professionell beraten. Regelmäßig ist hierbei die Vorformulierung eines Testaments durch einen Rechtsanwalt deutlich günstiger als die notarielle Variante. Ein Anwalt bietet außerdem den Vorteil, dass er gerichtserfahren ist und regelmäßig Prozesse führt. Es kann daher die Risiken und Gefahren einer letztwilligen Formulierung abschätzen und sie optimal beraten. Dies gilt umso mehr bei einem Fachanwalt für Erbrecht.

Verlassen Sie sich daher nicht auf ein veraltetes Erbrecht oder verdrängen das Problem des eigenen Ablebens. Ersparen Sie Ihrer Familie langwierige und teure Auseinandersetzungen über die Abwicklung Ihres Erbes und errichten daher ein Testament. Gehen Sie hierbei zum Fachanwalt. Dieser bietet Ihnen optimale Möglichkeiten und kann Ihre persönlichen Vorstellungen bestmöglich umsetzen.

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