Düsseldorfer Tabelle 2017

Ab dem 01.01.2017 wird das Kindergeld in Deutschland steigen. Entsprechend wird auch die Düsseldorfer Tabelle ab 2017 angepasst. Exakte Erläuterungen, Selbstbehalte etc. werden in Kürze folgen.

Alleinerziehenden Eltern stehen pro Kind sieben bis neun Euro monatlich mehr zur Verfügung. Jedoch sind Unterhaltsverpflichtete regelmäßig nicht gehalten, selbständig die Zahlungen anzupassen. Es gilt der Grundsatz der Aufforderung. Wir empfehlen daher, den Unterhaltspflichtigen frühzeitig aufzufordern, die Zahlungen ab Januar 2017 anzupassen.

Achten Sie darauf, dass Unterhalt stets im monatlich im voraus zu zahlen ist und nicht – wie die Miete – bis zum dritten Werktag. Außerdem steht jedem Unterhaltsgläubiger ein Titulierungsanspruch zu. Wir raten dringend dazu, den Unterhalt – sogar, wenn er regelmäßig gezahlt wird – titulieren zu lassen. So schützen Sie sich und Ihre Kinder sicher vor möglichen finanziellen Engpässen. Eine Titulierung kann kostenfrei beim Jugendamt oder bei einem zuständigen Notar vorgenommen werden. Bei Weigerung kann der Anspruch auf Titulierung gegen den Schuldner gerichtlich durchgesetzt werden.

Bei Fragen rund um die Themen Familienrecht, Unterhalt, Titulierung etc. stehen wir Ihnen als Ihr kompetenter Partner zur Seite.

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