Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauten Person die Berechtigung, alles für Sie zu regeln. Achtung: Die Vollmacht gilt bereits mit Ausstellung und nicht erst im Vorsorgefall. Eine Kontrolle durch Dritte findet nicht statt. 

Schreiben Sie uns eine Nachricht:

Kanzlei Bergheim

Hauptstraße 98, 50126 Bergheim

02271 / 45656

office@kanzlei-drexler.de

Zweigstelle Kerpen

Heerstraße 123, 50169 Kerpen

02237 / 9799818

Zweigstelle Titz

Poststraße 7a, Titz-Hasselsweiler

02463 / 903443