Welchen Inhalt sollte eine Patientenverfügung haben?
Eine Patientenverfügung darf für vor allem nicht zu allgemein formuliert sein. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ nicht ausreichend sind. Daher müssen zumindest absehbare Behandlungen und Möglichkeiten bedacht werden.
Darüber hinaus wird es nicht möglich sein, alle Eventualitäten abzusehen. Wir empfehlen daher, eine vertraute Person zu bevollmächtigen, die anhand Ihrer geäußerten Vorstellungen Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.