Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – was ist richtig für mich?
Beide Möglichkeiten haben Vorteile – entscheidend ist, wem Sie vertrauen und wie viel Kontrolle Sie möchten.
Vorsorgevollmacht
• ermöglicht schnelles Handeln
• gilt sofort nach der Erstellung
• keine Kontrolle durch ein Gericht
➜ Deshalb nur sinnvoll, wenn Sie der bevollmächtigten Person voll und ganz vertrauen.
Betreuungsverfügung
• greift erst im Ernstfall
• das Gericht setzt den Betreuer ein
• der Betreuer wird kontrolliert
➜ Diese Variante bietet mehr Sicherheit, wenn Sie sich bei der Vertrauensfrage unsicher sind.
Unser Tipp:
Die richtige Lösung hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie sich individuell beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.





