Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – was ist richtig für mich?

Die Vorsorgevollmacht ist schneller und effektiver – aber auch gefährlicher. Es findet keine Kontrolle statt. Sie gilt ab sofort und nicht erst im Vorsorgefall. Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie daher nur errichten, wenn Sie absolutes Vertrauen in die bevollmächtigte Person haben. Ansonsten ist die Betreuungsverfügung die sicherere Wahl, da Ihr Betreuer erst handeln darf, wenn Sie dies selbst nicht mehr können oder dürfen. Er unterliegt außerdem der Kontrolle des Gerichtes. 

Schreiben Sie uns eine Nachricht:

Kanzlei Bergheim

Hauptstraße 98, 50126 Bergheim

02271 / 45656

office@kanzlei-drexler.de

Zweigstelle Kerpen

Heerstraße 123, 50169 Kerpen

02237 / 9799818

Zweigstelle Titz

Poststraße 7a, Titz-Hasselsweiler

02463 / 903443