Muss ich für die Vollmachten zum Notar?

In vielen Fällen: Nein. Die meisten Vollmachten und Verfügungen können Sie auch ohne Notar erstellen – zum Beispiel mit Unterstützung eines Rechtsanwalts oder sogar selbst.

Eine Ausnahme ist die Generalvollmacht:

Für bestimmte Bereiche, etwa bei Immobilien, ist in der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich. Wichtig ist vor allem, dass die Vollmachten rechtlich korrekt formuliert sind, damit sie im Ernstfall auch wirklich gelten.

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