Kann oder sollte ich die Vollmacht hinterlegen?
Sie können Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Das kann sinnvoll sein, weil das Betreuungsgericht im Ernstfall darauf zugreifen kann.
➜ Eine Garantie gibt es jedoch nicht.
Deshalb ist es oft noch wichtiger, die Vollmacht mehrfach auszufertigen und an die wichtigsten Personen weiterzugeben – vor allem an die Person, die Sie bevollmächtigt haben. So stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen im Notfall schnell verfügbar sind.





