Kann oder sollte ich die Vollmacht hinterlegen?

Sie können Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Das kann sinnvoll sein, weil das Betreuungsgericht im Ernstfall darauf zugreifen kann.

Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

Deshalb ist es oft noch wichtiger, die Vollmacht mehrfach auszufertigen und an die wichtigsten Personen weiterzugeben – vor allem an die Person, die Sie bevollmächtigt haben. So stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen im Notfall schnell verfügbar sind.

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