Kann oder sollte ich die Vollmacht hinterlegen?
Eine Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister ist möglich und kann sinnvoll sein. So kann zumindest die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die Vollmacht an das Betreuungsgericht gelangt. Eine Gewissheit hierfür gibt es jedoch nicht. Für noch wichtiger halten wir es deshalb, die Verfügungen mehrfach auszufertigen und Personen Ihres Vertrauens – vor allem dem Bevollmächtigen – zu übergeben.