Haftet der Bevollmächtigte?

Leider ja – und das sogar mit seinem Privatvermögen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Haftung zu begrenzen oder dem Bevollmächtigten die Kosten einer Haftpflichtversicherung zu erstatten. Hierzu sollten Sie ausdrückliche Regelungen treffen. Leider beinhalten die meisten Formulare keine solche Beschränkung und führen zu erheblichen Risiken beim Bevollmächtigten.

Schreiben Sie uns eine Nachricht:

Kanzlei Bergheim

Hauptstraße 98, 50126 Bergheim

02271 / 45656

office@kanzlei-drexler.de

Zweigstelle Kerpen

Heerstraße 123, 50169 Kerpen

02237 / 9799818

Zweigstelle Titz

Poststraße 7a, Titz-Hasselsweiler

02463 / 903443