Haftet der Bevollmächtigte?
Ja – ein Bevollmächtigter kann für Fehler auch mit seinem Privatvermögen haften.
➜ Deshalb ist es wichtig, hier klare Regelungen zu treffen.
In vielen Fällen kann die Haftung begrenzt oder geregelt werden, zum Beispiel durch:
• eine entsprechende Formulierung in der Vollmacht
• die Übernahme der Kosten für eine Haftpflichtversicherung
Wichtig: Standard-Vorlagen enthalten solche Regelungen oft nicht – dadurch entstehen unnötige Risiken für den Bevollmächtigten.





