Haftet der Bevollmächtigte?
Leider ja – und das sogar mit seinem Privatvermögen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Haftung zu begrenzen oder dem Bevollmächtigten die Kosten einer Haftpflichtversicherung zu erstatten. Hierzu sollten Sie ausdrückliche Regelungen treffen. Leider beinhalten die meisten Formulare keine solche Beschränkung und führen zu erheblichen Risiken beim Bevollmächtigten.