Haftet der Bevollmächtigte?

Ja – ein Bevollmächtigter kann für Fehler auch mit seinem Privatvermögen haften. Deshalb ist es wichtig, hier klare Regelungen zu treffen. In vielen Fällen kann die Haftung begrenzt oder geregelt werden, zum Beispiel durch: eine entsprechende Formulierung in der Vollmacht die Übernahme der Kosten für eine Haftpflichtversicherung Wichtig: Standard-Vorlagen enthalten solche Regelungen oft nicht – dadurch entstehen unnötige Risiken für den Bevollmächtigten.

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