Erhält der Bevollmächtigte eine Bezahlung?

In der Regel: nein. Ein Bevollmächtigter erhält normalerweise keine Vergütung. Wird er stattdessen vom Gericht als Betreuer eingesetzt, gibt es meist nur eine geringe pauschale Aufwandsentschädigung.

Das kann dazu führen, dass Personen diese Aufgabe ungern übernehmen.

Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig zu klären, ob und in welcher Form der Bevollmächtigte eine Vergütung erhalten soll.

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