Im Zweifel keines. Wenn der Bevollmächtigte als Betreuer über das Gericht bestellt wird, erhält er eine kleine jährliche Pauschale. Häufig lehnen gewünschte Personen aus diesem Grunde die Bevollmächtigung ab. Hierzu sollten daher angemessene Regelungen aktiv getroffen werden.

Schreiben Sie uns eine Nachricht:

Kanzlei Bergheim

Hauptstraße 98, 50126 Bergheim

02271 / 45656

office@kanzlei-drexler.de

Zweigstelle Kerpen

Heerstraße 123, 50169 Kerpen

02237 / 9799818

Zweigstelle Titz

Poststraße 7a, Titz-Hasselsweiler

02463 / 903443