Aufhebungsvertrag & Abfindung
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Leider kommt es häufig vor, dass die Chemie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht (mehr) stimmt. In vielen Betrieben werden auch Stellen abgebaut oder Abläufe umstrukturiert. In diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag möglicherweise Sinn ergeben. Vielleicht lässt sich auf diesem Wege noch eine Abfindung aushandeln, die das Ende des Arbeitsverhältnisses versüßt.
Aber Achtung! Zwar wird dem Arbeitnehmer die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses häufig mit einer Abfindung, einer vorzeitigen Freistellung oder einem positiven Zeugnis schmackhaft gemacht. Doch so verlockend diese Anreize sind, so gefährlich ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch.
Gefahren eines Aufhebungsvertrages
Insbesondere in Hinblick auf das Arbeitslosengeld, ist äußerste Vorsicht geboten.
Die Praxis der Agentur für Arbeit und die diesbezügliche Rechtsprechung geht (verkürzt gesagt) dahin, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu verhängen, wenn der Arbeitnehmer selbst an dem Ende des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat. Dies gilt umso mehr, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
In die Überlegungen muss auch einbezogen werden, ob und wie schnell ein neuer Arbeitsplatz gefunden werden kann. Denn die Zeiten, in denen eine Abfindung die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken kann, sind leider vorbei.
Es gilt daher genau zu überlegen, ob die Vorteile eines Aufhebungsvertrages die Nachteile tatsächlich noch überwiegen.
Diese Gedanken gelten ebenso für den Stellenabbau durch einen erarbeiteten Sozialplan. Auch solche Sozialpläne enthalten regelmäßig Regeln zur Berechnung der Abfindung. Ob jedoch dem Arbeitnehmer andere Nachteile entstehen, wird häufig nicht sicher festgehalten.
Wir beraten Sie daher gerne rund um die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages. Wir treten mit Ihnen gemeinsam in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber ein oder beraten Sie im Hintergrund. Sodann achten wir besonders auf eine ordnungsgemäße Abwicklung oder Entwickeln alternative Vorgehensweisen zur wirtschaftlichen Optimierung.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Was muss bei einem Aufhebungsvertrag bedacht werden?
- Eine Kündigung wird häufig mit einer Abfindung, einer vorzeitigen Freistellung oder einem positiven Zeugnis schmackhaft gemacht.
- Die Agentur für Arbeit verhängt bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Kann die Abfindung die Zeit bis zum Antritt eines neuen Arbeitsverhältnisses überbrücken?
- Die Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages müssen im Vorfeld abgewogen werden.


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