FAQs

FAQs zum Thema: Erben & Vererben

Viele rechtliche Fragen tauchen erst dann auf, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Gerade beim Thema Erben & Vererben
gibt es viele Irrtümer.

Hier beantworten wir häufige Fragen aus unserer Praxis – verständlich und ohne Fachchinesisch.

 

Kein Testament – was passiert dann?

Wenn kein Testament vorhanden ist, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Das Gesetz entscheidet dann, wer erbt und in welchem Umfang. Dies führt sehr häufig zu ungewollten Ergebnissen oder Erbengemeinschaften, die mit vie Streit verbunden sind.

Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?

In der Regel erben Ehepartner und Kinder gemeinsam. Sie bilden eine Erbengemeinschaft und müssen sich über den Nachlass einigen.

Was bedeutet Erbengemeinschaft?

Mehrere Erben verwalten den Nachlass gemeinsam. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden –
das führt in der Praxis häufig zu Konflikten.

Getrennt, aber nicht geschieden – wer erbt?

Solange eine Ehe rechtlich besteht, ist der Ehepartner erbberechtigt. Eine Trennung allein ändert daran nichts.

Was ist ein Berliner Testament – und warum kann es teuer werden?

Beim Berliner Testament erbt zunächst der Ehepartner alles. Die Kinder gehen erstmal leer aus, ihre Freibeträge werden nicht genutzt.
Das kann später zu hoher Erbschaftssteuer führen.

Erbt mein Lebensgefährte ohne Trauschein?

Nein. Ohne Ehe oder Testament besteht kein gesetzliches Erbrecht. Steuerlich gilt zudem nur ein sehr geringer Freibetrag.

Was passiert, wenn ich enterbt werde?

Auch Enterbte haben häufig noch einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Muss der Pflichtteil aktiv eingefordert werden?

Ja. Der Pflichtteil verfällt, wenn er nicht geltend gemacht wird. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Ist ein Testament am PC gültig?

Nein. Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein.

Warum kann das Vererben von Immobilien teuer werden?

Immobilien werden steuerlich neu bewertet. Dadurch kann deutlich mehr Erbschaftssteuer anfallen als erwartet.

➜ Unser Tipp:

Je klarer der letzte Wille formuliert ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial für die Hinterbliebenen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden.

FAQs zum Thema: Vorsorge & Absicherung

Vorsorge & Absicherung sind Themen, mit denen wir uns ungern beschäftigen. Dabei geht es um sehr grundlegende Fragen: Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Hier beantworten wir wichtige Fragen rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – verständlich und ohne Fachchinesisch.

 

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Gericht, wer die Betreuung übernimmt – nicht der Betroffene selbst.

Reicht es, wenn mein Partner Bescheid weiß?

Nein. Ohne schriftliche Vollmacht darf auch der Partner keine rechtlichen Entscheidungen treffen.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden,
wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können.

Brauche ich beides – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Ja. Beide Dokumente regeln unterschiedliche Situationen und ergänzen sich.

➜ Unser Tipp:

Vorsorgedokumente sollten regelmäßig überprüft werden – besonders nach größeren Veränderungen im Leben wie Heirat, Trennung oder der Geburt eines Kindes. So stellen wir sicher, dass unser aktueller Wille auch wirklich umgesetzt wird. Wer vorsorgt, entlastet nicht nur sich selbst, sondern auch Angehörige. Klare Regelungen helfen, schwierige Entscheidungen im Ernstfall zu vermeiden.

FAQs zum Thema: Trennung, Scheidung & Unterhalt

Trennung und Scheidung sind oft emotional belastend – rechtlich werfen sie viele Fragen auf. Gerade beim Thema Unterhalt und Vermögen gibt es häufig Unsicherheiten.

Hier beantworten wir typische Fragen aus der Praxis verständlich und ohne Fachchinesisch.

 

Reicht Fremdgehen für eine sofortige Scheidung?

Nein. Auch bei Fremdgehen gilt in der Regel das Trennungsjahr.

Muss Unterhalt für Kinder gezahlt werden, egal wer schuld ist?

Ja. Der Unterhalt für Kinder ist unabhängig von der Trennungssituation zu zahlen. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle.

Bekomme ich Unterhalt automatisch?

Nein. Unterhalt muss aktiv eingefordert werden. Ohne Aufforderung fließt kein Geld.

Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?

Ja, wenn er rechtzeitig eingefordert wurde. Teilweise auch verzinst.

Verliere ich meine Rechte, wenn ich aus dem gemeinsamen Haus ausziehe?

Nein. Das Eigentum bleibt bestehen. Der Wert der Immobilie wird später im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

➜ Unser Tipp:

Auch wenn es emotional schwerfällt: Sachliche Regelungen helfen beiden Seiten, fair und planbar durch die Trennung zu kommen. Bei Trennung und Scheidung lohnt es sich, früh Klarheit zu schaffen – insbesondere bei Unterhalt, Immobilien und gemeinsamen Vermögenswerten.

FAQs zum Thema: Trennung, Scheidung & Unterhalt

Immobilien und Vermögenswerte spielen bei Trennung, Erbschaft und Schenkung eine zentrale Rolle.Kleine Entscheidungen können hier große finanzielle Folgen haben.

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um Immobilien & Vermögen – verständlich und ohne Fachchinesisch.

 

Kann ich mein Haus zu Lebzeiten verschenken?

Ja. Eine Übertragung zu Lebzeiten ist möglich und kann steuerliche Vorteile haben.

Was ist ein Nießbrauch?

Ein Nießbrauch erlaubt es, eine Immobilie zu verschenken, aber weiterhin darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu behalten.

Was passiert, wenn Geld auf ein gemeinsames Konto überwiesen wird?

Geld auf einem gemeinsamen Konto gilt rechtlich als Schenkung an beide Kontoinhaber – auch im Trennungsfall.

➜ Unser Tipp:

Bei Immobilien lohnt es sich, rechtzeitig über Schenkung, Nießbrauch und steuerliche Freibeträge nachzudenken – nicht erst im Erbfall.

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