Neue Immobilienbewertung 2023

Vererben wird 2023 teurer – zumindest für Hausbesitzer –

Aufsatz von Dr. Volker Drexler
Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht und Mietrecht
Vertragsanwalt des Haus- und Grundbesitzervereines Kerpen und Umgebung

 

Ganz versteckt, aber doch deutlich, erhöhen sich indirekt die Erbschafts- und Schenkungssteuern bezogen auf Immobilien – und das, ohne dass eine Steuer im eigentlichen Sinne erhöht wird. Schleichend, über eine Änderung der Immobilienbewertung im Rahmen des Jahressteuergesetzes – werden neue Bewertungsregeln gesetzlich verankert, die zu einer zum Teil erheblichen steuerlichen Wertsteigerung der Immobilien führen und letztendlich auch die tatsächlich erfolgte drastische Wertsteigerung der Immobilien widerspiegelt. So sollen zum Beispiel der Liegenschaftszins, die Gesamtnutzungsdauer, der Alterswertminderungsfaktor, etc. bewertungstechnisch verändert werden, bzw. regionale Anpassungen erfolgen. All dies führt im Regelfall zur Erhöhung des Grundbesitzwertes, zum Teil zu erheblichen Erhöhungen. Die Freibeträge hingegen bleiben gleich, so dass sich aufgrund der gestiegenen Grundbesitzwerte die anzusetzende Schenkungs- und Erbschaftssteuer erhöht. Die Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen nach der Verkündung des Gesetzes für alle Übertragungen nach dem 31.12.2022 in Kraft treten. Es kann daher sinnvoll sein, geplante Übertragungen noch vor Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen.

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