Mandanteninformation – Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona Virus (Stand 27.10.2020)

Liebe Mandanten,

der Mensch wird so oft daran erinnert und vergisst es leider immer wieder sehr schnell: das wichtigste Gut des Menschen ist seine Gesundheit. Diese zu schützen und Sie und uns vor bedrohlichen gesundheitlichen Einflüssen zu bewahren, ist für uns genauso wichtig, wie Sie auch weiterhin qualifiziert, umfangreich und wirtschaftlich orientiert zu beraten. In der jetzigen zweiten Pandemie Welle mit immer höheren Neuinfektionsraten müssen wir daher leider Maßnahmen ergreifen, die Sie und uns so gut wie möglich vor einer möglichen Infektion schützen, welche leider aber auch den bislang gewohnten Beratungskomfort beeinträchtigen.

Zunächst einmal – Sie können und dürfen sich bei uns sicher fühlen -. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, bei kleinsten Symptomen einer möglichen Corona Erkrankung – auch bei nächsten Angehörigen oder Lebenspartnern – sofort zu Hause zu bleiben und sich testen zu lassen. Zudem kontrollieren wir regelmäßig Fieber, halten den Mindestabstand ein und tragen Masken. Zusätzlich haben wir auch hochwertige Luftfilter im Einsatz, die begleitend zum Stoßlüften und dem ständigen Desinfizieren zusätzlichen Schutz bieten.

Wir dürfen aber auch Sie bitten, sollten Sie oder Familienangehörige Symptome haben, einen Termin (auch einen Gerichtstermin, für den das persönliche Erscheinen angeordnet ist) unverzüglich abzusagen und sich untersuchen zu lassen. Sowohl bei Gericht als auch bei uns gilt eine uneingeschränkte Maskenpflicht, wobei sogenannte Plexiglasmasken nicht ausreichen. Zudem ist es weder bei Gericht noch bei uns möglich, unangemeldet vorbei zu kommen (selbstverständlich können Sie uns Unterlagen jederzeit in den Briefkasten werfen). Rufen Sie daher bitte, wenn Sie uns persönlich aufsuchen wollen, vorher an und vereinbaren einen Termin mit dem Sekretariat. Wir können dann sicherstellen, dass sich keine anderen Personen bei uns aufhalten und alle diesbezüglichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten sind. Vor dem Betreten unserer Kanzlei bitten wir Sie, sich die Hände zu desinfizieren. Wir haben diesbezüglich extra viruzide Desinfektionsmittel erworben, Sie brauchen nichts mitzubringen. Für Besprechungstermine oder auch für Gerichtstermine gilt zudem, dass nur der unmittelbar Betroffene zur Besprechung oder zum Termin kommen kann. Ausnahmen sind möglich, aber bitte vorab abzustimmen. Unsere Besprechungstermine führen wir ausschließlich im großen Besprechungsraum durch, wo Sie mit fast 3 Meter vom Anwalt entfernt sicher sitzen. Dadurch können wir leider nur wenig Besprechungen abhalten und haben für persönliche Termine leider einen längeren Vorlauf. Telefonische Besprechungen und Videokonferenzen sind natürlich wesentlich unkomplizierter und daher auch schneller durchzuführen. Da wir unseren Mitarbeitern auch Homeoffice anbieten, schließen wir mittwochs unsere Kanzlei, sind aber für dringende Anliegen und Terminvereinbarung in neuen Sachen telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Zusammengefasst bedeutet dies:

Unsere Kanzlei bitte nur angemeldet betreten und erst zum Termin erscheinen

Bitte keine Begleitpersonen ohne Rücksprache mitnehmen

Bei Symptomen Termin bitte sofort absagen

Bitte Maske tragen (auch während der Besprechung) und vorab Hände desinfizieren

Nutzen Sie telefonische Kontaktmöglichkeiten und Videokonferenzen

Wir hoffen sehr, dass wir diese Beeinträchtigung unseres Service bald wieder aufgeben und zur Normalität zurückkehren können. Bitte bleiben Sie und Ihre Familienangehörige gesund und trotz der sozialen Beeinträchtigungen frohen Mutes. Es ist für uns alle nicht leicht… Sollte dennoch der Schuh irgendwo drücken, bitte kontaktieren Sie mich persönlich.

Herzlichst, Ihr

Dr. Volker Drexler

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