Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 nunmehr das Urteil zu Dieselfahrverboten gefällt. Es hat die Revisionen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und dadurch generell zum Ausdruck gebracht, dass Dieselfahrverbote in deutschen Städten zulässig sein können. Fakt ist, dass in vielen Städten Schadstoffgrenzen überschritten werden und viele Städte diskutieren, deshalb in Kürze Fahrverbote zu verhängen. Hamburg will beispielsweise schon relativ schnell eine entsprechende Verbotszone einrichten. Dies führt dazu, dass viele Dieselbesitzer, die mit ihren Pkws zur Arbeit gefahren sind, bei einem Arbeitsplatz in der Innenstadt nunmehr über Alternativen nachdenken müssen. Auch ist mit massiven Wertverlusten von Diesel-Pkws zu rechnen. 

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist selbstverständlich nicht gesagt, dass nunmehr willkürlich Fahrverbotszonen eingerichtet werden können. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob Dieselfahrverbotszonen im Hinblick auf die Schadstoffbelastung im Einzelfall zulässig sind. Generell unzulässig – und dies ist die Kernaussage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes – ist eine Fahrverbotszone jedoch nicht. 

Betroffen sind wahrscheinlich Fahrzeuge mit der Euro 5-Norm und einer schlechteren Euro-Norm. Diesel-Pkws könnten beispielsweise nunmehr durch eine blaue Plakette ausgewiesen im Einzelfall nur noch in eine mögliche Fahrverbotszone einfahren dürfen. Ob tatsächlich diese blaue Plakette eingeführt wird, ist noch nicht entschieden. 

Wer nunmehr seinen Diesel verkaufen möchte, wird sicherlich dies nur mit erheblichen Wertverlusten machen können. Wer seinen Diesel behält, muss Gefahr laufen, sollte er in den Innenstadtbereichen liegen, möglicherweise mit dem Pkw nicht mehr zur Arbeit fahren zu dürfen. Viele sprechen daher von einer Enteignung, einer faktischen Enteignung oder einem staatlichen Konjunkturprogramm zur Förderung der Automobilwirtschaft auf Kosten des Kunden. 

Gerade im Bereich der Schummel-Pkws wird daher die Klagewelle sicherlich wachsen, ebenso wie bei finanzierten oder geleasten Pkws. 

Verheerend dürften auch die Auswirkungen bei Taxi-Fahrern, Beförderungsunternehmen bis hin zur gesamten Transportwirtschaft sein. Interessant dürfen auch möglichen Nachrüstungs- oder Umrüstungsprogramme sein und insbesondere die Frage, wer diese bezahlt. 

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