Fehler vermeiden bei Trennung und Scheidung

Mit der Trennung vom Ehepartner gehen viele Probleme einher, die ein schnelles und konsequentes Vorgehen verlangen, um eigene Ansprüche zu sichern, aber auch, um die Interessen eines gemeinsamen Kindes bestmöglich zu wahren.

Schnellstens zu klären gilt es möglicherweise bestehende Zugriffrechte des Ehegatten auf gemeinsame oder eigene Konten. Manch einer rät dem getrennt Lebenden, möglichst Fakten zu schaffen und Gelder von Konten abzuheben. Daher gilt hier höchste Vorsicht.

Sodann gilt es das Thema „Unterhalt“ anzugehen. Zunächst ist es hier wichtig, den Partner in Verzug zu setzen und ihn zumindest zur Auskunftserteilung, am besten aber schon zur Zahlung eines konkreten Unterhaltsbetrages, aufzufordern. Nach dem Gesetz muss der Partner nämlich erst ab diesem Zeitpunkt Unterhalt zahlen und ist zudem verpflichtet, sollte der Unterhalt betragsmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden können, rückständigen Unterhalt auszugleichen. Um den Unterhalt betragsmäßig berechnen zu können, werden Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und Steuerunterlagen benötigt. Es ist sicherlich von Vorteil, solche Unterlagen zur Hand zu haben und zwecks Berechnung vorlegen zu können.

Im Rahmen eines späteren Scheidungsverfahrens ist sodann auf Antrag der sogenannte Zugewinnausgleich durchzuführen, bei dem das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen der Ehegatten auseinander zu setzen ist. Jedoch kann auch bereits kurz nach der Trennung clever gehandelt werden. Schafft beispielsweise ein Ehegatte in der Absicht, den anderen zu benachteiligen, Vermögen beiseite oder verschleudert es, so gibt es einen Anspruch wegen sogenannter illoyaler Vermögensminderung. Empfehlenswert kann es daher sein, die bestehenden Vermögenswerte zu dokumentieren und möglicherweise – soweit noch möglich – deren Werte und Entwicklung festzuhalten.

Auf keinen Fall vergessen werden dürfen letztwillige Verfügungen oder Bezugsberechtigungen in Lebensversicherungen oder Sparverträgen. So hat die Trennung zunächst keine Auswirkung auf das Erbrecht der Ehegatten. Wir raten daher regelmäßig zum Widerruf bestehender Verträge und/oder zur Abfassung eines Testamentes, welches den neuerlichen Entwicklung Rechnung trägt.

Achten Sie in jedem Fall darauf, keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen oder auf Ansprüche zu verzichten. Auch raten wir davon ab, sich als Ehegatten gemeinsam in die Beratung eines Anwalts zu begeben, solange noch streitige oder ungeklärte Themen vorhanden sind. Das Familienrecht ist eine enorm komplexe Materie mit ganz erheblichen praktischen Auswirkungen in der näheren und ferneren Zukunft (z.B. Rente, Zugewinn etc.). Jeder Schritt ist im Hinblick auf Ihre persönlichen Interessen zu hinterfragen. Gerade das darf ein gemeinsamer Anwalt nicht.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner im Familienrecht.

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