Ferienzeit ist Stauzeit

Wir klären auf was im Stau erlaubt ist und was nicht

Rettungsgasse bilden

Es sollte sich eigentlich mittlerweile rumgesprochen haben. Dennoch kann man es nicht oft genug betonen. Bei Stau muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden; nicht erst bei Heranfahrenden Rettungsfahrzeugen. Die Rettungsgasse ist zwischen dem linken und dem Fahrstreifen rechts daneben zu bilden. Der Seitenstreifen ist möglichst frei zu halten. Verstöße werden mit Verwarngeld von 20 € geahndet, wobei dies in Zukunft erhöht werden soll.

Telefonieren

Die Benutzung des Handys am Steuer ist verboten. Das gilt grundsätzlich auch im Stau. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Dann darf das Mobiltelefon genutzt werden. Ansonsten drohen 60 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Aussteigen

Aus dem Auto aussteigen ist auf der Autobahn stets verboten. Lediglich, um eine Gefahrenstelle zu sichern, darf man das Auto auf der Autobahn verlassen. Häufig drückt die Polizei zwar ein Auge zu, wenn man bei einer Vollsperrung das Auto kurz verlässt. Niemals sollte man sich jedoch weiter vom Auto entfernen.

Rechts überholen

In Deutschland gilt ein strenges Überholverbot für den rechten Fahrstreifen. Nur, wenn der Verkehr auf der linken Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder langsamer als 60 km/h fährt, darf rechts vorbei gefahren werden. Dann jedoch auch nur mit maximal 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 100 € und ein Punkt.

Reißverschluss

Fahren Sie an Engstellen bis zum Hindernis vor und fädeln Sie dort ein. Und lassen Sie andere Verkehrsteilnehmer im Reißverschlussverfahren abwechselnd einfahren. Auch hier droht sonst ein Bußgeld in Höhe von 20 €.

Durchfahrt für Motorräder

Auch wenn es wohl jeder schon einmal beobachtet hat; die Durchfahrt zwischen den Fahrstreifen ist auch für Motorräder verboten. Der Strafkatalog sieht hierfür 100 € und einen Punkt in Flensburg vor.

Seitenstreifen befahren

Der Seitenstreifen ist allein für Rettungs- und Pannenfahrzeuge reserviert und darf nicht von normalen Verkehrsteilnehmern – auch nicht „nur bis zur nächsten Ausfahrt“ befahren werden. Es drohen 75 € und ein Punkt.

Wenden und rückwärts fahren

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein; dennoch an dieser Stelle nochmals: Wenden und Rückwärts fahren sind strengstens verboten. Ansonsten drohen 200 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Wir wünschen allen eine schöne Ferienzeit und Gute Fahrt!

Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht stehen wir Ihnen zur Seite (02271/45656).

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