Regelmäßig verspätete Mietzahlung berechtigt zur Kündigung

Es ist für den Vermieter nicht leicht, einen Mieter wirksam zu kündigen. Das deutsche Mietrecht ist häufig mieterfreundlich und die Hürden für eine Kündigung sind hoch.

Eine interessante und im Interesse der Vermieter liegende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2011 (BGH, Urteil v. 1.6.2011, VIII ZR 91/10) – und dennoch ist sie den meisten nicht bekannt:

Der zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter eine so gravierende Pflichtverletzung darstellt, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB rechtfertigt. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts gilt das auch dann, wenn dem Mieter (nur) Fahrlässigkeit zur Last fällt, weil er aufgrund eines vermeidbaren Irrtums davon ausgeht, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen müsse.

Diese Entscheidung zeigt erneut, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Rechte der Vermieter zu wahren. Es ist jedoch erforderlich, das Mietrecht sehr genau zu kennen und sich stets fortzubilden.

Wir vertreten ausschließlich die rechtlichen Interessen von Vermietern und haben uns auf die Bereiche Kündigung und Räumung spezialisiert.

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