04.12.2008 – Erbschaftssteuer verabschiedet

Bringt sie wirklich Gutes für den Steuerzahler oder ist Vorsicht geboten?

Am 27.04.2008 hat der Bundestag der lange höchst umstrittenen Erbschaftssteuerreform zugestimmt. Der Bundesrat soll auf einer Sondersitzung am 05.12.2008 noch schnell zustimmen, damit das Gesetz noch am 01.01.2009 in Kraft trifft.

Alles andere wäre für den Fiskus ein Desaster. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgesetz vom 07.11.2006 muss der Gesetzgeber die für unvereinbar nach dem Grundgesetz angesehene bisherige Erbschaftssteuer bis zum 31.12.2008 neu regeln, sonst darf ab dem 01.01.2009 keine Erbschaftssteuer mehr erhoben werden.

Was bringt das neue Erbschaftssteuergesetz?

Wenn man in den Medien von Anhebung der Freibeträge von 307.000,00 € auf 500.000,00 € bei Ehegatten und von 205.000,00 € auf 400.000,00 € bei Kindern hört, so sollte man meinen, dieses Steuergesetz wäre eins der wenigen, welches eine deutliche Entlastung der Bürger verheißt. Andererseits erklärt der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, dass das Steueraufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht unter die aktuelle Marke von gut vier Milliarden Euro sinkensoll. Dieses Geld sei ja für die Länderhaushalte bereits eingeplant.

Wie soll das gehen fragt man sich – einerseits deutliche Steuerentlastungen durch höhere Freibeträge, andererseits soll das Steueraufkommen nicht sinken?

Wer sich das Erbschaftssteuerreformpaket genauer ansieht, erkennt schnell deutliche Nachteile für kinderlose Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften und für Erbschaften oder Schenkungen an entferntere Verwandte. In den Steuerklassen II und III müssen nämlich unverheiratete Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Cousin, Neffen oder Nichten künftig bis zum 2,5-fachen der bisherigen Steuer zahlen. In Regionen mit hohen Grundstückswerten wird kurzfristig durch die deutliche Anhebung der steuerlichen Wertansätze für Grundstücke dann sogar im Gegensatz zu heute der Übergang des Eigenheimes innerhalb der Familie und außerhalb der Steuerklasse I erfasst und damit auch „Oma ihr klein Häuschen“.

Fazit:

Die neue Erbschaftssteuer privilegiert die Vermögensübertragung von nahen Verwandten, wie Eltern zu Kindern, durch die Anhebung der Freibeträge und Sonderregelungen für die steuerfreie Übertragung selbst bewohnter Immobilien, merklich.

In der Regel wird trotz der höheren Wertansätze für Grundstücke keine Erbschaftssteuer anfallen. Die „Verlierer“ der neuen Erbschaftssteuer sind hingegen Bruder und Schwester, Nichte und Cousin oder Lebensgefährte. Aber auch der Transfer von Lebensversicherungen, gewerblich geschlossenen Fonds undbesonders ausgestatteten Immobilien ist derzeit deutlich günstiger. Für diese Gruppe lohnt sich eine Vermögensübertragung bis Silvester 2008 in jedem Fall. Auch für die andern bietet die Steuerreform genügend Möglichkeiten einer steuerorientierten Nachfolgeplanung.

Herr Dr. Drexler wird speziell zum Thema „Vererben und Verschenken nach dem neuen Erbschaftssteuerrecht 2009“ eine Vortragsreihe bei der VHS Bergheim leiten. Mehr dazu unter „Vorträge und Kurse“.

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