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VHS Kurs erfolgreich
Herr Dr. Drexler hält zum wiederholten Male einen Kurs bei der Volkshochschule zum Thema "Meine...
Wir trauern um unsere Kollegin
Frau Heike Gruse ist am Freitag, den 24.02.2012 verstorben.
14-jähriges Bestehen der Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Dr. Drexler feiert ihren "14. Geburtstag"
Vorträge und Kurse
"Meine Rechte als Vermieter"
Herr Dr. Drexler hält zum wiederholten Male einen Kurs zum Thema "Meine Rechte als Vermieter"[mehr]
4. Intensivkurs Vermieterrecht
Am 25. und 26.2.2012 wird in den Kanzleiräumen in Kerpen-Sindorf erneut ein Seminar speziell für Vermieter stattfinden.[mehr]
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Gericht: VG Gelsenkirchen
Datum: 08.04.2011
Aktenzeichen: 12 K 1883/10
Wiedereinsetzung eines Ex-Bandidos als Gerichtsvollzieher
Das VG Gelsenkirchen hatte darüber zu entscheiden, ob die Abordnung eines Gerichtsvollziehers wegen seiner langjährigen Mitgliedschaft in dem Motorradclub "Bandidos" in den Innendienst zulässig war.
Ein Gerichtsvollzieher wehrte sich gegen die wegen seiner langjährigen Mitgliedschaft in dem Motorradclub "Bandidos" vom OLG Hamm "bis auf Weiteres" verfügte Entbindung von den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers und Übertragung von Aufgaben im gerichtlichen Innendienst.
Vorausgegangen war dem Rechtsstreit ein vom Kläger beantragtes vorläufiges Rechtsschutzverfahren um die sofortige Vollziehbarkeit der streitigen Abordnung. Während das VG Gelsenkirchen zugunsten des Klägers die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt und damit ein Vollzugsverbot ausgesprochen hatte, bestätigte das OVG Münster im Rechtsmittelverfahren die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abordnung (Beschl. v. 28.10.2010 - 1 B 887/10).
Dem VG Gelsenkirchen ist es gelungen, den Rechtsstreit durch den Abschluss eines vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleichs gütlich beizulegen.
Nach dem geschlossenen Vergleich, in dem die Beteiligten ihre unterschiedlichen Rechtsauffassungen beibehalten haben, wird der Kläger wieder als Gerichtsvollzieher im Bezirk des AG Essen eingesetzt. Im Gegenzug dazu ist er u.a. aus dem Motorradclub "Bandidos" ausgetreten. Er wird nicht mehr an den Gemeinschaftsaktivitäten des Motorradclubs teilnehmen und alles unterlassen, was den äußeren Anschein seiner Zugehörigkeit zu den "Bandidos" erweckt. Das Eigentum an dem Haus in Duisburg, in dem der Motorradclub eine Geschäftsstelle unterhält, hat der Kläger aufgegeben.