Die Rechtsanwälte der Kanzlei Drexler in Bergheim

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VHS Kurs erfolgreich

Herr Dr. Drexler hält zum wiederholten Male einen Kurs bei der Volkshochschule zum Thema "Meine...

24. Februar 2012

Wir trauern um unsere Kollegin

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02. Februar 2012

14-jähriges Bestehen der Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Dr. Drexler feiert ihren "14. Geburtstag"

Vorträge und Kurse

"Meine Rechte als Vermieter"

Herr Dr. Drexler hält zum wiederholten Male einen Kurs zum Thema "Meine Rechte als Vermieter"[mehr]

4. Intensivkurs Vermieterrecht

Am 25. und 26.2.2012 wird in den Kanzleiräumen in Kerpen-Sindorf erneut ein Seminar speziell für Vermieter stattfinden.[mehr]

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Gericht:           Finanzgericht Köln
Datum:            16.05.2011
Aktenzeichen:   14 V 2484/10

Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren

Das FG Köln hat entschieden, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten (Steuer-CD) bei der Besteuerung verwenden darf.

Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt durch eine von Informanten angekaufte Steuer-CD erfahren, dass der Antragsteller Geld bei einer Schweizer Bank angelegt hatte. Da er in seinen Einkommensteuererklärungen keine ausländischen Kapitalerträge erklärt hatte, schätzte das Finanzamt diese mit 5% des Kontostandes von fast 2 Millionen CHF.

Die vom Antragsteller begehrte Aussetzung der Vollziehung dieser Schätzungsbescheide lehnte das FG Köln ab.

Das Finanzgericht stützt sich dabei insbesondere auf die Entscheidung des BVerfG vom 09.11.2010 (2 BvR 2101/09). Danach sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen.

Das Finanzgericht hatte im vorliegenden Fall keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schätzung, da der Antragsteller auch vor Gericht die unter seinem Namen auf der CD aufgeführten Kapitalanlagen nicht erläuterte und keine Kontounterlagen vorlegte. Das Finanzgericht lehnte insbesondere ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der im Ausland durch die Informanten rechtswidrig erlangten Bankdaten ab. Ein solches Verwertungsverbot liege nur bei schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre oder bei strafbaren Handlungen der Finanzbeamten vor. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall nicht erfüllt, weil es sich um Geschäftsdaten handele, die nicht vom Finanzbeamten selbst beschafft, sondern lediglich von ihm in Empfang genommen worden seien.

Hintergrund des Rechtsstreits bilden die seit 2008 bekannt gewordenen Fälle, in denen den deutschen Finanzbehörden, teilweise unter Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes, von untreuen Mitarbeitern ausländischer Kreditinstitute bzw. Treuhandanstalten (vor allem in der Schweiz und in Liechtenstein) deren Kundendaten inklusive Informationen über bislang zumeist verheimlichte Kapitalanlagen zum Kauf angeboten wurden. Die Auswertung der Steuer-CDs dauert bei den Finanzämtern nach wie vor an und hat bereits zu einer Welle von Selbstanzeigen, aber auch zu einer Vielzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren geführt.