Aktuelles
VHS Kurs erfolgreich
Herr Dr. Drexler hält zum wiederholten Male einen Kurs bei der Volkshochschule zum Thema "Meine...
Wir trauern um unsere Kollegin
Frau Heike Gruse ist am Freitag, den 24.02.2012 verstorben.
14-jähriges Bestehen der Kanzlei
Die Anwaltskanzlei Dr. Drexler feiert ihren "14. Geburtstag"
Vorträge und Kurse
"Meine Rechte als Vermieter"
Herr Dr. Drexler hält zum wiederholten Male einen Kurs zum Thema "Meine Rechte als Vermieter"[mehr]
4. Intensivkurs Vermieterrecht
Am 25. und 26.2.2012 wird in den Kanzleiräumen in Kerpen-Sindorf erneut ein Seminar speziell für Vermieter stattfinden.[mehr]
Benutzeranmeldung
Gericht: BGH XII. Zivilsenat
Datum: 02.06.2010
Aktenzeichen: XII ZR 124/08
Auskunftspflicht umfasst auch Einkommen des neuen Ehegatten.
Aus der Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft folgt ihr wechselseitiger Anspruch, sich über die für die Höhe des Familienunterhalts maß-geblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren. Geschuldet wird die Erteilung von Auskunft in einer Weise, wie sie zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforder-lich ist. Die Vorlage von Belegen kann nicht verlangt werden.