Erbrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Sachen Erbrecht?

Alleine 463 Paragraphen, ein eigener Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch und darüber hinaus zahlreiche Nebengesetze (FamFG, Steuergesetze, Bewertungsgesetze uvm.) befassen sich ausschließlich mit dem Erbrecht.

Unter das Erbrecht fallen zunächst alle Fragen zur Erstellung eines Testamentes (Berliner Testament, gemeinschaftliches Testament, Ehegattentestament, Einzeltestament, Anordnung von Vorerbschaft und Nacherbschaft, sowie Testamentsvollstrecker, Auflagen und Vermächtnisse) oder eines Erbvertrages. Auch das weite Feld der vorweggenommenen Erbfolge (lebzeitige Übertragungen, Schenkungen – ggf. unter Nießbrauch, Wohnrecht, Pflege- und Rentenversprechen) gehören dem Erbrecht an. Hier ist zwingend auf das Steuerrecht und das Familienrecht zu achten. Gerade steueroptimierte Gestaltungen gehören zur täglichen Praxis. Nach Eintritt des Erbfalles sind Themen wie Erbschein, Vermächtnis, Erbfolge, Ausschlagung der Erbschaft, Haftung und Feststellungverfahren relevant. Ein besonderes Augenmerk liegt in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteil-Ansprüchen und damit verbundenen Auskunftsrechten, sowie einer entsprechenden pflichtteilsorientierten Gestaltung.

Eine Schnittstelle des Erbrechtes mit dem Familienrecht bildet außerdem das weite Feld der Vorsorge. Hierzu gehören insbesondere Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmacht, Bestattungsvollmacht. Hierzu bieten wir Ihnen ein spezielles Vorsorge-Lexikon und einen Online-Vorsorge-Check an. Außerdem gehören dem Familienrecht auch der Bereich des Elternunterhaltes, sowie Rückforderungen von Schenkungen und Zuwendungen an.

Wir vertreten Mandanten im gesamten Rhein-Erft-Kreis (Bergheim, Elsdorf, Bedburg, Kerpen, Sindorf, Horrem, Frechen, Königsdorf, Brühl, Hürth, Pulheim, Erftstadt, Stommeln, etc.), sowie in den umliegenden Kreisen und Städten (Jülich, Linnich, Titz, Rommerskirchen, Grevenbroich, Mönchengladbach, Erkelenz, Eschweiler, Düren, Nideggen, etc.) und selbstverständlich auch Aachen, Köln und Düsseldorf.

Ihre Fachanwälte für Erbrecht & Familienrecht

Das Erbrecht stellt ein absolutes Spezialgebiet dar und wird auch im Studium der Rechtswissenschaften nicht standardmäßig gelehrt. Aus diesem Grund ist nicht automatisch jeder Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater mit Abschluss seines Studiums im Erbrecht versiert. Wir haben uns daher seit 1998 auf das Erbrecht spezialisiert und unser Fachwissen durch zahlreiche Seminare und langjährige Erfahrung kontinuierlich erweitert.

Herr Dr. Volker Drexler ist Fachanwalt für Erbrecht und hat darüber hinaus von der Rechtsanwaltskammer Köln den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen bekommen. Auch Herr Rechtsanwalt Dominik Vaeßen ist Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht. Hierfür mussten allein 120 Theoriestunden absolviert und Klausuren bestanden werden. Außerdem werden jährlich zahlreiche Fortbildungsstunden im Bereich Erbrecht absolviert.

So können wir garantieren, dass unsere Rechtsanwälte stets aktuell informiert sind und unsere Mandanten optimal betreuen können. Auch unser gesamtes Kanzleiteam wird extern und durch unsere Rechtsanwälte entsprechend geschult. Mehrfach jährlich veranstalten wir Schulungen für unser Team und optimieren die Arbeitsabläufe speziell für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.

Neben hoher Fachkompetenz ist es uns aber auch besonders wichtig, den Mandanten persönlich und individuell zu betreuen.

Rechtsanwalt Dr. Volker Drexler ist Fachanwalt für Familienrecht, sowie Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Außerdem ist er in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht und Vertragsrecht tätig. Rechtsanwalt Dominik Vaeßen ist ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und daneben in den Bereichen Arbeitsrecht und Vertragsrecht tätig.

Unsere Rechtsanwälte sind legitimiert für Rechtsvertretungen an allen Amts- und Landgerichten, sowie Oberlandesgerichten.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen schnell und unkompliziert weiter.

Welche Bereiche fallen unter das Erbrecht?

  • Erstellung eines Testamentes
  • Erstellung eines Erbvertrags
  • Vorweggenommenen Erbfolge
  • Steuer- und Familienrecht (Schnittstelle)
  • Geltendmachung und Abwehr vom Pflichtteil

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